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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krankentransporte Roske

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kursangebote der Firma Krankentransporte Roske (im folgenden Veranstalter genannt). Umfasst sind sowohl regelmäßig angebotene Ausbildungsinhalte als auch Angebote, die von Kunden individuell mit dem Veranstalter vereinbart und gebucht werden.

§ 2 Anmeldung

Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen schriftlich oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf unserer Homepage  www.kt-roske.de

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn der Veranstalter die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung in Schriftform bestätigt hat.

Im Falle der Online-Buchung kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn die Onlineanmeldung per E-Mail bestätigt wurde.

 

§ 3 Absage eines Kursangebots

Der Veranstalter ist unter Abwägung sämtlicher Interessen bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, Kurse abzusagen. Diese liegen bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten, bei Nicht erreichen der Mindestteilnehmeranzahl sowie in Fällen höherer Gewalt vor. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer unverzüglich über die Absage. In einem solchen Fall wird zunächst ein Ausweichtermin angeboten. Sollte auch dieser Ausweichtermin nicht stattfinden können, besteht die Möglichkeit, die bereits geleisteten Kursgebühren zurückzuerhalten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

§ 4 Änderungen

Der Veranstalter orientiert die Inhalte der Ausbildungsangebote am jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft, gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Der Veranstalter legt den Veranstaltungsort und den/die Dozenten/Kursleiter fest. Ein Wechsel der Dozenten, Änderungen zum Veranstaltungsort sowie zum Veranstaltungsablauf bleibt vorbehalten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Kursgebühr ist – soweit schriftlich nichts anders vereinbart – spätestens 1 Woche vor Kursbeginn auf dem angegebenen Konto zu Überweisen. Eine Barzahlung bei Kursbeginn ist nicht möglich.

Vorbehaltlich wird die Kursgebühr auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt oder das Ausbildungsziel entsprechend § 10 nicht erreicht oder nach nicht bestandener Prüfung keinen weiteren Prüfungsversuch startet.

§ 6 Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer hat das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Absage muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Bei Kursen mit Kursgebühren über 200€ werden die folgenden Gebühren 14 Tage vor Kursbeginn fällig:

  • Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn 20% der Kursgebühr

  • Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn 30% der Kursgebühr

  • Absage am Tag des Kursbeginns der Gesamtbetrag des Kurse

Sollten Sie aufgrund von persönlichen Belangen einen Kurs zeitlich verschieben, erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €. Die genannten Beträge spiegeln die Tatsache wider, dass mit zunehmender Nähe zum Termin eine Weitervergabe des Kursplatzes an andere Teilnehmer immer größeren Aufwand verursacht und daher unwahrscheinlicher wird sowie nicht voll besetzte Kurse nicht gleichermaßen wirtschaftlich darstellbar sind.

§ 7 Nichtbestehen von Prüfungen zum Sanitätshelfer/ Rettungsdiensthelfer/ Rettungssanitäter

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann im darauffolgenden Kurs einmalig kostenlos wiederholt werden. Wir empfehlen eine komplette Wiederholung des Kurses.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die Einhaltung der ihn betreffenden Unfallverhütungsvorschriften selbst verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet dem Kunden gegenüber für eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, soweit diese auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung von Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Anweisungen des Dozenten/Kursleiters

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Weisungen des Dozenten/Kursleiters, insbesondere im Rahmen der praktischen Übungseinheiten, unbedingt Folge zu leisten. Soweit der Teilnehmer den Weisungen des Dozenten/Kursleiters nicht Folge leistet oder ein Fehlverhalten innerhalb des Kurses vorliegt, dass den ordnungsgemäßen Ablauf des Kurses gefährdet, können diese den Teilnehmer im Einzelfall des Kurses verweisen. Ansprüche auf Rückvergütung gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht.

§ 10 Ausbildungsziel und Prüfungszulassung

Bei allen Kursangeboten gilt eine maximale Fehlzeit von 10% der geplanten Unterrichtseinheiten. Wird diese überschritten, wird das Ausbildungsziel nicht erreicht. Sollte der Kurs eine Prüfung enthalten, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Sollen Unterrichtseinheiten nachgeholt werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen, so fällt bei Kursen über 200€ Kursgebühr eine Gebühr von 15,00€ und bei Kursen unter 200€ Kursgebühr eine Kursgebühr von 10,00€ pro Unterrichtseinheit an. 

§ 11 Besondere Kurse

Soweit durch den Kunden eine nicht planmäßige Ausbildungsveranstaltung gebucht wird, hat dies schriftlich über das Büro der Ausbildungsleitung zu Erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet dem Büro der Ausbildungsleitung die voraussichtliche Teilnehmeranzahl, die Zielgruppe, eventuelle Besonderheiten sowie alle Informationen, die für die Planung, Durchführung und Abwicklung notwendig sind, mitzuteilen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Teilnehmern.

§ 12 Informationspflicht des Teilnehmers/Kunden

Soweit der Teilnehmer/Kunde den entsprechenden Kursinhalt aus bestimmtem Grund (z.B. Führerschein) benötigt, so ist er verpflichtet sich eigenständig über die benötigten Ausbildungsinhalte zu informieren.

§ 13 Salvatorische Klausel und Schriftform

Soweit eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die mündliche Abbedingung der nötigen Schriftform.

§ 14 Datenspeicherung
Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und genutzt, die zum Zwecke der Organisation und Durchführung der Ausbildungsveranstaltung notwendig sind.

§ 15 Ersatzbescheinigungen

Bei Verlust der Originalbescheinigung wird dem Auftraggeber auf Verlangen gegen eine Gebühr von 15,00 € eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 5 Jahre zurück liegt.

 Stand: 07/2023

Krankentransporte Roske

Otternbuchtstraße 35
13599 Berlin

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