Informationen
Die Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V ist von großer Bedeutung, um Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sicherzustellen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft daher die Einhaltung dieser Pflicht. Pflegefachkräfte sind verpflichtet, mindestens vier Fortbildungsstunden alle zwei Jahre zu absolvieren, wie es in der entsprechenden Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V festgelegt ist.
Diese Fortbildungen sind unerlässlich, um das fachliche Know-how und die Kompetenzen der Pflegefachkräfte stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Durch diese Maßnahme wird gewährleistet, dass die Pflege in der Gesundheitsversorgung stets auf einem hohen Niveau erfolgt und den bestmöglichen Standard für die betreuten Patienten gewährleistet.
Kursinhalte:
✅Allgemeines Vorgehen im Notfall und Notruf
✅Auffinden einer bewusstlosen Person
✅Herz-Lungen-Wiederbelebung
✅Einblick in die Frühdefibrillation (AED)
✅Herzinfarkt und Schlaganfall
Zielgruppe:
☑️Examinierte Pflegekräfte
☑️Pflegehilfskräfte
☑️Nachbarschaftspflegekräfte
☑️Alle die Interesse an der Altenpflege haben
Wichtiger Hinweis!
Die Mindestteilnehmerzahl dieses Kurses beträgt 12 Personen.